Neue Lieferstelle
Ein Objekt mit Gasversorgung wird neu bezogen oder übernommen.
Bei Gasheizung, Gastherme oder separatem Gaszähler können andere Angaben als bei Strom erforderlich sein. Wir besprechen die Versorgungssituation telefonisch und erklären das weitere Vorgehen.
Gas-Beratung0322 221 33 143↗Keine Preisgarantie · kein Energieversorger · keine E-Mail erforderlich
Ein Objekt mit Gasversorgung wird neu bezogen oder übernommen.
Die Wohnung verfügt über eine eigene Therme oder einen separaten Gaszähler.
Der zuständige Anbieter oder die aktuelle Versorgung ist nicht bekannt.
Sie möchten Konditionen, Laufzeiten und mögliche Alternativen einordnen.
Je nach Gebäude und Versorgungssituation können zusätzliche Informationen relevant sein.
Vollständige Adresse des versorgten Objekts.
Einzugs- oder Übergabedatum der Immobilie.
Nummer am Gaszähler oder in vorhandenen Unterlagen.
Möglichst aktuell und am Übergabetag dokumentiert.
Information, ob Gastherme oder zentrale Gasheizung vorhanden ist.
Vorhandene Angaben zum bisherigen Vertrag, sofern verfügbar.
Direkter Anruf ohne Kontaktformular.